Samstag, 16. Oktober 2010

Kriminalisierung der Bürger

Gesetz zur Kriminalisierung des aktiven Widerstands

Bottrop (Korrespondenz), 15.10.10: Am 13. Oktober hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem das Strafmaß für "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" von zwei auf drei Jahre, in "schweren Fällen" auf bis zu fünf Jahre erhöht werden soll. Vordergründig behauptet die Regierung, es gehe es um den besseren Schutz von Polizeibeamten gegen tätliche Angriffe.

Während ein Sprecher des Innenministeriums von einem Anstieg der entsprechenden Fälle um 44 Prozent seit 1993 sprach und behauptete, in letzter Zeit hätten Widerstandsdelikte vor allem durch Angehörige der "linken Szene" deutlich zugenommen, musste die Bundesregierung im Sommer auf eine Anfrage der Fraktion der Linkspartei im Bundestag einräumen, dass entsprechende Fälle ganz überwiegend von alkoholisierten Tätern aus der Situation heraus begangen würden - also ohne vorherige gründliche Überlegung bezüglich eines eventuellen Strafmaßes. Daher erklärte das Bundesjustizministerium noch im Mai 2010, es gäbe keinen Anlass, das Strafmaß für Widerstand zu erhöhen.

Offensichtlich hat man es sich anders überlegt, nachdem sich die Regierung in fast allen ihrer Vorhaben massiven Protesten und dem Widerstand der Menschen gegenübersieht. Nach den bürgerlichen Gesetzen kann nämlich bereits das polizeiliche Auflösen einer friedlichen Blockade z.B. gegen einen Aufmarsch von Faschisten als Widerstand bestraft werden.

Es verharmlost daher die Sache, wenn Grüne und Linkspartei von bloßer "Symbolpolitik" sprechen, die nichts gegen die "zweifellos gestiegene Gewaltbereitschaft in der Bevölkerung" bringe. Der Gesetzentwurf ist Bestandteil einer härteren Gangart der Regierung gegen den berechtigten Widerstand gegen die massenfeindliche Politik. Diese Pläne zum weiteren Abbau demokratischer Rechte und Freiheiten müssen vom Tisch!

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